28.07.2010: Aufbereitung von Textilien für den Lebensmittelbereich
Anforderungen durch IFS Version 5 und RABC-System
Die seit Januar 2008 verbindliche 5. Version des internationalen Lebensmittelstandards (IFS) und das Risk Analysis and Biocontamination Control System (RABC) haben auch Konsequenzen für die Aufbereitung von Berufskleidung. Dr. Lutz Vossebein vom wfk Forschungsinstitut für Reinigungstechnologie e.V. in Krefeld erläutert die Auswirkungen auf die Lebensmittelindustrie.

Die mikrobiologische Sicherheit eines Lebensmittels kann nur durch ein wirksames Hygiene- und HACCP-Konzept gewährleistet werden, das systematisch mikrobiologisch verifiziert und unabhängig auditiert wird. Zur Vereinheitlichung der Auditierung von Betrieben, die Eigenmarken für den Handel herstellen, wurde von der Bundesvereinigung Deutscher Handelsverbände (BDH) der International Food Standard (IFS) entwickelt.
Grundlage für diesen Standard sind die weltweit geltenden Empfehlungen der GFSI (Global Food Safety Initiative), die zum internationalen Wirtschaftsverband CIES (The Global Food Business Forum) gehört. Wichtigster Teil des IFS-Audits ist die Beurteilung der Betriebshygiene und des HACCP-Konzeptes. Dabei werden die Prinzipien des HACCP-Konzeptes entsprechend den Empfehlungen der Codex Alimentarius Kommission überprüft. Integriert in den Fragenkatalog des Audits sind Forderungen nach den wichtigsten Elementen eines Qualitätsmanagementsystems. Aktuell werden mit steigender Tendenz sogenannte "Kundenaudits" von Lebensmittelkunden in den Textildienstleistungsbetrieben durchgeführt und die prozessorientierte Risikoanalyse des RABC-Systems gemäß EN 14065* akribisch begutachtet. Die Lebensmittelkunden, die nach dem IFS zertifiziert sind, geben damit die Forderungen ihrer IFS-Auditoren an die Textildienstleistungsbetriebe weiter.
In der aktuellen 5. Version des IFS betreffen zwei Forderungen die Arbeits- und Schutzkleidung:
Textildienstleistungsbetriebe mit RABC-Zertifikat, welches die Umsetzung der Inhalte gemäß EN 14065 bestätigt, müssen die folgenden Grundsätze beachtet, verstanden und im Betrieb umgesetzt haben:3.2.2.5: „Arbeitskleidung wird regelmäßig und gründlich gereinigt. Auf der Basis einer prozess- und produktorientierten Risikoanalyse wird die Wäsche vor Ort, durch eine Vertragswäscherei oder durch Mitarbeiter selbst gereinigt“.
3.2.2.6: „Es existieren Vorgaben zur Reinigung und Verfahren zur Reinheitskontrolle der Schutzkleidung“.
Grundsatz 1: Auflistung mikrobiologischer Gefahren und Kontrollmaßnahmen
Prozessorientierte RisikoanalyseGrundsatz 2: Bestimmung der Kontrollpunkte (CP)
Bestimmung der Punkte, Verfahren, Prozessschritte, Umgebungsbedingungen, die kontrolliert werden können, um das Risiko (die Risiken) zu beseitigen oder zu verringernGrundsatz 3: Zielgrenzwert und Toleranzen
Festlegung von Ziel-, Warn-, Maßnahmen- und Grenzwerten, welche die mikrobiologische Qualität von Textilien sicherstellenGrundsatz 4: Überwachungssystem
Festlegung der Art, Zeit und Frequenz eines ÜberwachungssystemsGrundsatz 5: Korrekturmaßnahmen
Festlegung von Korrekturmaßnahmen die durchzuführen sind, wenn die Überwachung anzeigt, dass ein spezieller Punkt, ein spezielles Verfahren, ein spezieller Prozessschritt oder spezielle Umgebungsbedingung nicht unter Kontrolle sindGrundsatz 6: Überprüfungsverfahren für das RABC-System
Festlegung von Verfahren um zu überprüfen, dass das System wirkungsvoll arbeitet (Validierung, Revalidierung, Überwachungsprogramm, interne Audits, etc.)Grundsatz 7: Dokumentation
Festlegung und Führung einer anforderungsgerechten Dokumentation
Demnach wird Arbeits- und Schutzkleidung für den Lebensmittelbereich zukünftig nur noch in Vertragswäschereien aufbereitet, die eine prozess- und produktorientierte Risikoanalyse durchgeführt haben. Die andere Möglichkeit, dass der Mitarbeiter selbst die Kleidung reinigt, ist damit abwegig, da eine adäquate Risikoanalyse für unreproduzierbare und nicht definierbare Aufbereitungsprozesse wie sie im Privathaushalt stattfinden, nicht realisiert werden kann.
Als Fazit bleibt festzuhalten, dass nur die Textildienstleistungsbetriebe die aktuellen Qualitätsansprüche der Lebensmittelindustrie erfüllen, die eine Risikoanalyse nach den Anforderungen der Lebensmittelkunden vorweisen können und ein fachmännisch geprüftes RABC-System gemäß EN 14065 eingeführt haben. LV/ct
www.wfk.de/hygiene
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