Urteile | Unter der Lupe

30.03.2011
Wohltuende Worte des Bundesgerichtshofs
Beschluss vom 13. Januar 2011 – I ZR 22/09 – "Gurktaler Kräuterlikör"

Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben Wohltuende Worte des Bundesgerichtshofs Mancher soll ja glauben, Rechtsprechung sei eine trockene Angelegenheit, die häufig einen unbekömmlichen Ausgang nimmt – jedenfalls für eine der Streitparteien. Nicht so in einem aktuellen Verfahren beim Bundesgerichtshof (BGH) mit dem klangvollen Namen "Gurktaler Kräuterlikör". Die Spirituose mit zahlreichen Alpen-Kräutern wird als "wohltuend und bekömmlich" beworben. Das ermöglichte es den Bundesrichtern, einige hochprozentige Vorlagefragen zur Auslegung der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu richten.
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08.02.2011
Durchbruch oder Durchgangsstation?
Der BGH kippt die Gleichstellung einiger Nährstoffe mit den Zusatzstoffen

Die Entscheidung ist ein Paukenschlag. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil vom 15.7.2010 (Gz. I ZR 99/09 – Gelenknahrung II), dessen Begründung erst vor wenigen Tagen veröffentlicht wurde, die nationale Gleichstellung mancher Nährstoffe mit den zulassungspflichtigen Zusatzstoffen in § 2 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 LFGB beendet. Die Vorschrift soll aufgrund europarechtlicher Vorgaben jedenfalls dann unberücksichtigt bleiben, wenn der betroffene Stoff sicher i.S.v. Art. 14 Basis- Verordnung (EG) Nr. 178/2002 ist.
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11.10.2010
Bundesgerichtshof, Urteil vom 1. Juli 2010 – I ZR 19/08
Entscheidung zur Frage, ob ein Getränk ein Lebensmittel oder ein Arzneimittel ist

Hat ein Produkt ab einer bestimmten Menge eine pharmakologische Wirkung, so ist es als Funktionsarzneimittel anzusehen, wenn davon auszugehen ist, dass diese Menge bei Einhaltung der normalen Verzehrgewohnheiten aufgenommen wird. Eine auf dem Produkt angegebene Empfehlung, von dem Getränk täglich eine bestimmte, nicht präzise umschriebene Menge (hier: ein bis zwei Gläser) zu trinken, steht der Einordnung als Funktionsarzneimittel auch dann nicht entgegen, wenn diese Menge (bei Gläsern üblicher Größe) noch knapp unter der Grenze liegt, von der ab eine pharmakologische Wirkung nachgewiesen ist.
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04.06.2010
Urteil des OLG Düsseldorf zur „Claims“-Verordnung
Eine "bekömmliche" Rechtsprechung?

Die sogenannte „Claims“-Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben wirft seit ihrem Inkrafttreten vor bald vier Jahren zahlreiche schwierige Auslegungsfragen auf. In der Praxis ist ihre Anwendung stark umstritten und kaum rechtssicher zu handhaben. Das liegt an den überehrgeizigen politischen Regelungszielen und schwammiger Sprache. Unternehmen, Behörden, Richter - und auch - – werden vom Gesetzgeber im Unklaren darüber gelassen, welche Bedeutung Begriffe wie „gesundheitsbezogene Angabe“ oder „nährwertbezogene Angabe“ in der praktischen Anwendung haben sollen.
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08.02.2010
Zur Verkehrsbezeichnung eines Lebensmittels
Ist ein "Wiener Schnitzel" vom Schwein ein "Wiener Schnitzel"?

In der Praxis hat das allgemeine lebensmittelrechtliche Irreführungsverbot des § 11 Abs. 1 Nr. 1 LFGB ein weites Anwendungsfeld (vgl. zur Natürlichkeitswerbung LT 12/2009, 24). Das Verwaltungsgericht Arnsberg hatte sich in seiner Entscheidung zu „Tillman’s Wiener Schnitzel vom Schwein“ mit der Frage zu beschäftigen, ob der Verbraucher durch die Angabe „Wiener Schnitzel“ in die Irre geführt wird, wenn das Fleisch nicht vom Kalb, sondern vom Schwein stammt. Ergänzend zum Beitrag in LT 1-2/10 (vgl. S. 19) wird im folgenden das Urteil des Verwaltungsgericht Arnsberg (AZ 3 K 3516/08) vom 26.10.2009 ausführlich dargestellt.
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25.12.2009
Irreführungspotential bei der Befüllung von Fertigpackungen
Gemogelt oder nicht?

Sogenannte Mogelpackungen beschäftigen die Behörden und Gerichte immer wieder. Stets geht es um die Frage, ob die Packungsgestaltung den Verbraucher über die tatsächliche Füllmenge in die Irre führt. Denn wer kauft nicht gerne große Mengen zu kleinen Preisen? Das OLG Frankfurt urteilte bei einer Weichfertigpackung milde; eine Bewertung, die eine kurze Erklärung erfordert. Der Ausgangspunkt ist schnell erkannt. Denn die Vorgabe in § 7 Abs. 2 EichG lautet klar und deutlich: „Fertigpackungen müssen so gestaltet und befüllt sein, daß sie keine größere Füllmenge vortäuschen, als in ihnen enthalten ist“.
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01.08.2009
Die "Fruchtgummirevolution"
Welche Werbeaussagen sind erlaubt?

In LT 7-8/09 stellte Dr. Tobias Teufer, Krohn Rechtsanwälte (Hamburg), im Rahmen der Rubrik Lebensmittelrecht aktuelle Gerichtsentscheide vor. Darunter ein einstweiliges Verfügungsverfahren des LG Nürnberg-Fürth, welches Werbeaussagen und Pflichtkennzeichnungselemente für Fruchtgummis zum Inhalte hatte, und auch im Berufungsverfahren vor dem OLG Nürnberg Bestand hatte.
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Titelthema: Druckluft
Bei dem Begriff "Drehkolbenverdichter" wird selbst ein Druckluft-Fachmann stutzen. Gab es doch bisher bei korrekter Definition nur Drehkolbengebläse und Schraubenverdichter. Die neue Baureihe "Delta Hybrid" bildet dem gegenüber eine einmalige Synthese aus den zwei Systemen Drehkolbengebläse und Schraubenverdichter. Sie vereint die Vorteile beider Systeme in einem neuen konstruktiven Konzept.
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Anuga FoodTec 2012
2012 wird die 6. Anuga FoodTec vom 27. bis 30. März zur weltweit wichtigsten Messe für die Lebensmittel- und Getränkeindustrie – und damit zum Marktplatz all derer, die ihre Lösungen und Angebote einem internationalen Fachpublikum vorstellen wollen. Knapp ein Vierteljahr bevor sich die Tore der Messe öffnen nehmen die Vorbereitungen richtig Fahrt auf.
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