Urteile | Unter der Lupe

04.06.2010
Urteil des OLG Düsseldorf zur „Claims“-Verordnung
Eine "bekömmliche" Rechtsprechung?

Die sogenannte „Claims“-Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben wirft seit ihrem Inkrafttreten vor bald vier Jahren zahlreiche schwierige Auslegungsfragen auf. In der Praxis ist ihre Anwendung stark umstritten und kaum rechtssicher zu handhaben. Das liegt an den überehrgeizigen politischen Regelungszielen und schwammiger Sprache. Unternehmen, Behörden, Richter - und auch - – werden vom Gesetzgeber im Unklaren darüber gelassen, welche Bedeutung Begriffe wie „gesundheitsbezogene Angabe“ oder „nährwertbezogene Angabe“ in der praktischen Anwendung haben sollen.
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08.02.2010
Zur Verkehrsbezeichnung eines Lebensmittels
Ist ein "Wiener Schnitzel" vom Schwein ein "Wiener Schnitzel"?

In der Praxis hat das allgemeine lebensmittelrechtliche Irreführungsverbot des § 11 Abs. 1 Nr. 1 LFGB ein weites Anwendungsfeld (vgl. zur Natürlichkeitswerbung LT 12/2009, 24). Das Verwaltungsgericht Arnsberg hatte sich in seiner Entscheidung zu „Tillman’s Wiener Schnitzel vom Schwein“ mit der Frage zu beschäftigen, ob der Verbraucher durch die Angabe „Wiener Schnitzel“ in die Irre geführt wird, wenn das Fleisch nicht vom Kalb, sondern vom Schwein stammt. Ergänzend zum Beitrag in LT 1-2/10 (vgl. S. 19) wird im folgenden das Urteil des Verwaltungsgericht Arnsberg (AZ 3 K 3516/08) vom 26.10.2009 ausführlich dargestellt.
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25.12.2009
Irreführungspotential bei der Befüllung von Fertigpackungen
Gemogelt oder nicht?

Sogenannte Mogelpackungen beschäftigen die Behörden und Gerichte immer wieder. Stets geht es um die Frage, ob die Packungsgestaltung den Verbraucher über die tatsächliche Füllmenge in die Irre führt. Denn wer kauft nicht gerne große Mengen zu kleinen Preisen? Das OLG Frankfurt urteilte bei einer Weichfertigpackung milde; eine Bewertung, die eine kurze Erklärung erfordert. Der Ausgangspunkt ist schnell erkannt. Denn die Vorgabe in § 7 Abs. 2 EichG lautet klar und deutlich: „Fertigpackungen müssen so gestaltet und befüllt sein, daß sie keine größere Füllmenge vortäuschen, als in ihnen enthalten ist“.
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01.08.2009
Die "Fruchtgummirevolution"
Welche Werbeaussagen sind erlaubt?

In LT 7-8/09 stellte Dr. Tobias Teufer, Krohn Rechtsanwälte (Hamburg), im Rahmen der Rubrik Lebensmittelrecht aktuelle Gerichtsentscheide vor. Darunter ein einstweiliges Verfügungsverfahren des LG Nürnberg-Fürth, welches Werbeaussagen und Pflichtkennzeichnungselemente für Fruchtgummis zum Inhalte hatte, und auch im Berufungsverfahren vor dem OLG Nürnberg Bestand hatte.
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TITELTHEMA: Automatisierung
Erstmals auf der Drinktec 2009 präsentiert und bereits produktiv im Einsatz: die neue Getränke-Abfülltechnik von Sipa Berchi. Diese entstand in enger Zusammenarbeit mit Siemens auf Basis einer PC-basierten Automatisierungslösung.
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Eine Entwicklung von GE Intelligent Platforms, ist die Visualisierungssoftware Proficy Pulse, mit der sich Echtzeitsituationen und historische Daten anzeigen, analysieren und korrelieren lassen. Sie liefert Daten zur gemeinsamen Nutzung über das Internet.
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