
Lebensmittelrecht | Neuigkeiten
07.06.2010: Acrylamidmengen für das Jahr 2008Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat ihren zweiten Bericht über Acrylamidmengen (pdf) in Lebensmitteln veröffentlicht. Der Bericht basiert auf 3.400 Ergebnissen aus dem Jahr 2008, die von 22 Mitgliedstaaten der Europäischen Union und von Norwegen zur Verfügung gestellt wurden.
Die höchsten durchschnittlichen Acrylamidmengen wurden in der Lebensmittelgruppe „Kaffeeersatz“ gemeldet, zu denen kaffeeähnliche Getränke auf der Basis von Getreide, wie Gerste oder Zichorie, gehören. Es wurden bei 22 Lebensmittelgruppen Proben entnommen, und die geringsten Durchschnittsmengen fanden sich bei nicht näher spezifizierten Brotprodukten. Insgesamt schienen die für das Jahr 2008 gemeldeten Acrylamidmengen unter denen des Vorjahres zu liegen. Dies traf jedoch nicht auf alle Lebensmittelgruppen zu, und einige wiesen höhere Acrylamidwerte auf, wie zum Beispiel Kartoffelchips, löslicher Kaffee und Kaffeeersatz. Der allgemeine Trend wird sich im Laufe der nächsten Jahre genauer abzeichnen, sobald neue Ergebnisse vorliegen. Acrylamid ist ein Stoff, der in bestimmten Lebensmitteln, typischerweise stärkehaltigen Produkten, bei Garprozessen mit hohen Temperaturen wie Braten, Backen und Rösten entstehen kann. In einer Stellungnahme der EFSA aus dem Jahr 2005 wird bestätigt, dass Acrylamid sowohl krebserregend als auch genotoxisch ist (d. h., es kann das Genmaterial von Zellen schädigen).
Dies ist der zweite von drei Berichten der EFSA (für die Jahre 2007, 2008 und 2009), der der Europäischen Kommission und den EU-Mitgliedstaaten dabei helfen soll, festzustellen, ob freiwillige Maßnahmen der Lebensmittelindustrie zur Reduzierung von Acrylamid in Lebensmitteln erfolgreich waren oder nicht. Im kommenden Jahr wird die EFSA unter Berücksichtigung der Daten aus den Jahren 2007 bis 2009 eine Expositionsabschätzung durchführen, um festzustellen, wie sich Änderungen der Acrylamidmengen in verschiedenen Lebensmitteln auf die insgesamt von den Verbrauchern aufgenommene Menge von Acrylamid auswirken. TW
03.05.2010: EFSA-Sicherheitsbewertungen für drei weitere Lebensmittelfarbstoffe
Im Rahmen der laufenden Neubewertung aller Lebensmittelzusatzstoffe, die in der Europäischen Union zugelassen sind, hat das EFSA-Sachverständigengremium für Lebensmittelzusatzstoffe wissenschaftliche Gutachten zu drei weiteren Lebensmittelfarbstoffen angenommen.
Für den Farbstoff Brillantschwarz BN (E 151), der in verschiedenen Lebensmitteln einschließlich alkoholfreien Getränken, Backwaren und Desserts verwendet werden kann, hat das Gremium den bestehenden Wert für die zulässige tägliche Aufnahmemenge (ADI-Wert)] von 5 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht, der 1984 vom Wissenschaftlichen Ausschuss für Lebensmittel festgelegt worden war, bestätigt (http://www.efsa.europa.eu/de/scdocs/scdoc/1540.htm).
Für den Farbstoff Braun HT (E 155), der ebenfalls in alkoholfreien Getränken, Back- und Süßwaren sowie in Soßen, Würzmitteln und eingelegtem Gemüse verwendet wird, hat das Gremium den bisherigen ADI-Wert auf 1,5 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht halbiert. Der Grund dafür ist, dass bei Tieren nach Langzeitexposition gegenüber Braun HT in niedrigeren Dosen als denjenigen, die in früheren Bewertungen zur Bestimmung des ADI-Wertes verwendet wurden, schädliche Wirkungen, wie zum Beispiel eine leicht verringerte Gewichtszunahme, festgestellt wurden (http://www.efsa.europa.eu/de/scdocs/scdoc/1536.htm).
In Bezug auf den Farbstoff Braun FK (E 154) schließlich sah sich das Gremium aufgrund von wesentlichen Einschränkungen hinsichtlich der zur Verfügung stehenden toxikologischen Daten nicht in der Lage, die Sicherheit des Farbstoffes abschließend zu bewerten (http://www.efsa.europa.eu/de/scdocs/scdoc/1535.htm).
Im November 2009 veröffentlichte das ANS-Gremium der EFSA Gutachten zu sechs Lebensmittelfarbstoffen - fünf davon sind Azofarbstoffe (Farbstoffe, die Stickstoff enthalten) - und soll in den nächsten Jahren noch die rund 30 restlichen Farbstoffe bewerten. Der Abschluss der Neubewertungen zu zwei weiteren Azofarbstoffen - Amaranth (E 123) und Litholrubin BK (E 180) - wird für Juni 2010 erwartet. TW
26.04.2010: Nahezu flächendeckende Nährwertkennzeichnung bei Lebensmitteln
Bei verpackten Lebensmitteln ist mit einer Quote von mehr als 80 Prozent die nahezu flächendeckende Nährwertkennzeichnung erreicht. Das ist das Ergebnis der GfK-Studie "Nährwertangaben auf verpackten Lebensmitteln", die der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL) vorgestellt hat. Die Untersuchung belegt, dass der Anteil der angebotenen verpackten Lebensmittel mit einer Nährwertangabe in den vergangenen drei Jahren von 68 Prozent auf 78 Prozent gestiegen ist. Bei Berücksichtigung der Handelsmarken sind es bereits 81 Prozent.
Gleichzeitig förderte die Studie zu Tage, dass sich das Informationsangebot bei den Nährwertangaben deutlich erweitert hat. Verglichen mit 2007 findet sich mit 46 Prozent auf fast doppelt so vielen Artikeln die umfangreiche "Big 8"-Kennzeichnung, die Energie, Eiweiß, Kohlenhydrate, Zucker, Fett, gesättigte Fettsäuren sowie Ballaststoffe und Natrium aufführt. Die Verwendung einer zusätzlichen GDA-Angabe (Guideline Daily Amount) bei allen Produkten mit einer Nährwertkennzeichnung stieg sehr deutlich an und hat sich mit 34 Prozent mehr als verzehnfacht. Bezieht man die Handelsmarken in die Betrachtung mit ein, so tragen sogar 54 Prozent aller Artikel mit Nährwertkennzeichnung auch eine GDA. TW
23.04.2010: Stabwechsel an der Spitze des BLL
Der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL) hat einen neuen Präsidenten: Das Kuratorium wählte einstimmig Dr. Werner Wolf zum Nachfolger des langjährigen Amtsinhabers Dr. Theo Spettmann. Spettmann stand neun Jahre dem BLL als Präsident vor. In dieser Zeit hat er die Arbeit des Verbandes maßgeblich geprägt.
Mit großem Erfolg engagierte sich Dr. Spettmann beim Auf- und Ausbau der "Plattform Ernährung und Bewegung e. V." (peb), die eine Vielzahl gesellschaftlicher Kräfte bündelt, die sich aktiv für eine ausgewogene Ernährung und einen bewegungsbetonten Lebensstil von Kindern und Jugendlichen einsetzen.
Wolf kündigte an, sich als neuer BLL-Präsident für mehr Sachlichkeit in der öffentlichen Debatte über Lebensmittelthemen einzusetzen. Er kritisierte, dass die Lebensmittelwirtschaft immer häufiger zur Zielscheibe einseitiger Kritik werde: "Die Lebensmittelwirtschaft lebt von dem Vertrauen und der Zufriedenheit der Konsumenten. Deshalb steht gerade für uns der Verbraucherschutz an vorderster Stelle." Als weitere Schwerpunkte seiner Arbeit als BLL-Präsident er die Evaluierung des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) und auf europäischer Ebene die Lebensmittelinformationsverordnung und die kommende verpflichtende Nährwertkennzeichnung. TW
www.bll.de
11.03.2010: Umweltverträglichkeitsprüfung von GV-Pflanzen
Die EFSA hat eine öffentliche Konsultation zu den überarbeiteten Leitlinien ihres Gremiums für genetisch veränderte Organismen (GMO-Gremium) für die Umweltverträglichkeitsprüfung in Bezug auf GV-Pflanzen eingeleitet und ein aktualisiertes Leitliniendokument zur Bewertung der Auswirkungen auf die Umwelt bereitgestellt.
Neben neuen, strengeren Anforderungen an die Datenerzeugung, Datenerhebung und Datenanalyse enthalten die Leitlinien auch einen überarbeiteten Abschnitt über die Beurteilung möglicher Auswirkungen auf Nichtzielorganismen.
Die EFSA hat die speziellen Bereiche, die bei der Bewertung der Auswirkungen einer GV-Pflanze auf die Umwelt berücksichtigt werden müssen, überprüft und aktualisiert. Hierzu gehören insbesondere die Persistenz und Invasivität der GV-Pflanze - unter Berücksichtigung der Genübertragung von Pflanze zu Pflanze -, die Wahrscheinlichkeit und die Folgen der Genübertragung von der Pflanze auf Mikroorganismen, die mögliche Resistenzentwicklung bei Zielschädlingen, die Auswirkungen der GV-Pflanze auf Nichtzielorganismen und die möglichen Auswirkungen der Anbau-, Pflanzenmanagement- und Ernteverfahren in Verbindung mit der GV-Pflanze. Besonderes Augenmerk wurde auch auf andere Umweltprozesse, die durch die GV-Pflanze beeinflusst werden könnten, sowie auf ihre Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier gelegt.
Das Leitliniendokument ist das Ergebnis zweijähriger Arbeiten. Die öffentliche Konsultation wird sich insgesamt auf einen Zeitraum von acht Wochen bis zum 25. April 2010 erstrecken. TW
01.03.2010: Zweite Reihe von Gutachten zu gesundheitsbezogenen Angaben
Die EFSA hat eine zweite Reihe von Gutachten zur Liste gesundheitsbezogener Angaben über „allgemeine Funktionen“ veröffentlicht, die zuvor von den EU-Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission zusammengestellt worden war. Wissenschaftliche Sachverständige des EFSA-Gremiums für diätetische Produkte, Ernährung und Allergien haben alle eingereichten wissenschaftlichen Daten ausgewertet, mit denen die 416 Angaben untermauert werden sollten. Diese Gutachten sind an die Europäische Kommission und an die Mitgliedstaaten übermittelt worden, die letzten Endes darüber entscheiden, ob diese Angaben genehmigt werden oder nicht.
Die Bewertungen des Gremiums fielen positiv aus, wenn ausreichende wissenschaftliche Nachweise für gesundheitsbezogene Angaben vorlagen, wie etwa bei solchen, die sich auf Vitamine oder Mineralstoffe bezogen. Bei den meisten Angaben der zweiten Reihe gelangten die Sachverständigen aber zu ablehnenden Gutachten. Ursache hierfür war lait EFSA die mangelhafte Qualität der übermittelten Daten.
Dies ist die zweite Reihe von Gutachten zu gesundheitsbezogenen Angaben über „allgemeine Funktionen“, und das Gremium setzt seine Arbeit mit den restlichen Angaben auf der Liste fort. Je nach der endgültigen Zahl der eingegangenen Angaben wird die EFSA ihre Arbeit voraussichtlich bis 2011 zum Abschluss bringen können. TW
Gutachten des NDA-Gremiums gemäß Artikel 13...
18.02.2010: Sicherheit und Wirksamkeit antimikrobieller Substanzen
Das Gremium für Biologische Gefahren der EFSA hat ein überarbeitetes Leitliniendokument für die Einreichung von Anträgen für Substanzen, die zur Entfernung von mikrobieller Verunreinigung von Oberflächen von Lebensmitteln tierischen Ursprungs zur öffentlichen Konsultation bereitgestellt.
Das Leitliniendokument wurde gemeinsam vom BIOHAZ-Gremium und vom ehemaligen AFC-Gremium erstellt. Die Anleitung enthält Daten und Beispiele für Studiendesigns zur Beurteilung dieser Substanzen hinsichtlich ihrer Sicherheit für Verbraucher und die Umwelt sowie ihrer Wirksamkeit bei der Reduzierung des Ausmaßes der mikrobiellen Kontamination. Darüber hinaus zeigt sie auf, wie die Bewertung der möglichen Entwicklung von Resistenzen gegen antimikrobielle Wirkstoffe, die durch Dekontaminierungssubstanzen ausgelöst werden, durchzuführen ist. TW
07.02.2010: Aktuelles zu Bisphenol A
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit wird bis Anfang April nationale Sachverständige aus den EU-Mitgliedstaaten einladen, um über ihre aktuellen wissenschaftlichen Arbeiten über Bisphenol A (BPA) zu diskutieren.
Bei dieser Sitzung wird die EFSA den Entwurf ihres Gutachtens zu BPA vorstellen, das zurzeit vom Wissenschaftlichen Gremium für Lebensmittelkontaktmaterialien (CEF-Gremium) ausgearbeitet
wird und mit dessen Verabschiedung im Mai 2010 gerechnet wird.Das Treffen wird Mitgliedstaaten ermöglichen, mit diesbezüglich relevanten Arbeiten, die auf nationaler Ebene durchgeführt wurden, zur Unterstützung des Gutachtens beizutragen.
Mitglieder des EFSA-Beirats wurden gebeten, nationale Sachverständige zu ernennen, die zusammen mit Mitgliedern der BPA-Arbeitsgruppe des CEF-Gremiums an der Sitzung teilnehmen sollen.
Die EFSA hat wissenschaftliche Gutachten zu BPA im Januar 2007 und im Juli 2008 veröffentlicht. Im Oktober 2009 wurde die EFSA von der Europäischen Kommission erneut ersucht, die Relevanz einer neuen Studie über mögliche Auswirkungen von BPA auf die neurologische Entwicklung zu bewerten und, wenn nötig, die aktuelle tolerierbare tägliche Aufnahmemenge (TDI) entsprechend anzupassen. TW
21.01.2010: Nährwertkennzeichnung wird gut verstanden
Die Nährwertinformation auf Lebensmittelverpackungen ist für die Verbraucher kein Buch mit sieben Siegeln. Sie interessieren sich dafür und verstehen sie auch gut. Dies erklärte Prof. Dr. Matthias Horst, Hauptgeschäftsführer des Bundes für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL) und der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE) im Ausstellungsbereich „Nährwertinformation verstehen" auf der Internationalen Woche in Berlin anlässlich des gestrigen Pressegesprächs der Spitzenverbände. Im direkten Kontakt mit den Konsumenten erläutern dort BLL und BVE das Engagement der Lebensmittelwirtschaft in Sachen Nährwertkennzeichnung. Allerdings, so Horst, kenne ein Teil der Messebesucher noch nicht einmal die Grundlagen der Ernährung. So sei einigen beispielsweise nicht klar, wozu Nährstoffe notwendig sind.
Vor zwei Jahren hatte das Marktforschungsinstitut GfK ermittelt, dass zwei Drittel der Lebensmittel eine Nährwertkennzeichnung tragen. Dieser Anteil ist mittlerweile gestiegen, obwohl die Hersteller gesetzlich nicht zu einer Nährwertkennzeichnung verpflichtet sind, bis auf wenige Ausnahmen, wie zum Beispiel im Rahmen der Kennzeichnung diätetischer Lebensmittel. TW
12.01.2010: Die EFSA veröffentlicht die ersten vier Gutachten zu Raucharomen
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat die ersten einer Reihe von wissenschaftlichen Gutachten zu Aromastoffprodukten veröffentlicht. Diese Aromastoffprodukte werden Lebensmitteln zugesetzt, um ihnen ein sogenanntes „Raucharoma“ zu verleihen.
Das CEF-Gremium der EFSA ist zu dem Ergebnis gelangt, dass bezüglich des Aromastoffprodukts „Smoke Concentrate 809045“ keine Sicherheitsbedenken bestehen, hat jedoch Sicherheitsbedenken bezüglich der Verwendung von zwei Aromastoffprodukten - „Unismoke“ und „Zesti Smoke Code 10“ - geäußert. Diese Erkenntnisse beruhen auf den in einem gesonderten Gutachten veröffentlichten Einschätzungen bezüglich der Exposition gegenüber sämtlichen Raucharomen, die in der Europäischen Union verwendet werden (lesen Sie mehr dazu hier...).
Klaus-Dieter Jany, der Vorsitzende des CEF-Gremiums, erläutert: „In Bezug auf ‚Unismoke’ und ‚Zesti Smoke Code 10’ ist das Gremium zu der Schlussfolgerung gelangt, dass die Sicherheitsmargen zwischen der geschätzten Exposition gegenüber den beiden Aromastoffprodukten und dem Aufnahmemengelevel, oberhalb dessen diese Aromastoffprodukte gesundheitsschädliche Wirkungen verursachen können, unzureichend sind. Hinsichtlich der zu ‚Smoke Concentrate 809045’ bestehenden Sicherheitsmargen ist das Gremium allerdings zu dem Ergebnis gekommen, dass diese groß genug sind. In allen drei Fällen hat das Gremium befunden, dass die Studien in ausreichendem Maße Bedenken hinsichtlich etwaiger Genotoxizität, d.h. Bedenken im Hinblick auf mögliche Schädigungen von genetischem Zellmaterial, ausräumen konnten.“ TW
04.01.2010: “What’s new on Novel Food” – 13. Wissenschaftliches Kolloquium der EFSA
Wissenschaftler der EFSA haben am 19. und 20. November ein Kolloquium mit internationalen Experten organisiert, um darüber zu diskutieren, welche wissenschaftlichen Informationen für die Antragstellung zur Zulassung neuartiger Lebensmittel und neuartiger Lebensmittelzutaten in der Europäischen Union benötigt werden. Im Vorfeld der Überarbeitung der Novel-Food-Verordnung wird die EFSA durch die Europäische Kommission ersucht werden, die bisherigen, vom ehemaligen Wissenschaftlichen Ausschuss „Lebensmittel“ (SCF) erarbeiteten wissenschaftlichen und technischen Leitlinien für Antragsteller, die neuartige Lebensmittel in der EU in Verkehr bringen möchten, auf den neuesten Stand zu bringen.
Am Kolloquium nahmen rund 100 internationale Experten für Sicherheitsbewertungen und Zulassungsangelegenheiten, Lebensmittelhersteller und andere am Thema „Neuartige Lebensmittel“ Interessierte aus 24 Ländern, darunter auch aus den USA, Peru und Neuseeland, teil. Die Diskussionen zur Bewertung neuartiger Lebensmittel konzentrierten sich besonders auf die Geschichte der sicheren Verwendung traditioneller Lebensmittel aus Nicht-EU-Ländern, die in der EU als „neuartig“ angesehen werden würden, die Aufnahmebewertung sowie die Toxikologie und Allergenität neuartiger Lebensmittel. Die Teilnehmer besprachen auch das Thema Nanotechnologien und dabei besonders die Anforderungen an die Daten, die einzureichen wären, um die Unbedenklichkeit neuartiger Lebensmittel zu belegen, bei deren Herstellung Nanotechnologien zum Einsatz kommen.
Die Teilnehmer diskutierten darüber hinaus die Datenanforderungen zum Beweisder Sicherheit traditioneller Lebensmittel, die zwar in Drittländern verzehrt werden, in der EU aber noch nicht eingeführt werden. Außerdem wurden die Anforderungen an eine Datenbank zum Lebensmittelverzehr, die für eine Bewertung der Lebensmittelaufnahme in der EU erforderlich ist, betrachtet sowie verschiedene Arten toxikologischer Tests und das Problem der fehlenden Daten zur Sicherheit von Lebensmitteln, die Nanopartikel enthalten. Das Ergebnis des Treffens wird in einem Bericht zusammengefasst, der auf der EFSA-Website veröffentlicht wird. TW
ec.europa.eu/food/food/biotechnology/novelfood/index_en.htm
TITELTHEMA: Automatisierung
Erstmals auf der Drinktec 2009 präsentiert und bereits produktiv im Einsatz: die neue Getränke-Abfülltechnik von Sipa Berchi. Diese entstand in enger Zusammenarbeit mit Siemens auf Basis einer PC-basierten Automatisierungslösung.
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Eine Entwicklung von GE Intelligent Platforms, ist die Visualisierungssoftware Proficy Pulse, mit der sich Echtzeitsituationen und historische Daten anzeigen, analysieren und korrelieren lassen. Sie liefert Daten zur gemeinsamen Nutzung über das Internet.
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