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Lebensmittelrecht | Neuigkeiten

11.03.2010: Umweltverträglichkeitsprüfung von GV-Pflanzen
Die EFSA hat eine öffentliche Konsultation zu den überarbeiteten Leitlinien ihres Gremiums für genetisch veränderte Organismen (GMO-Gremium) für die Umweltverträglichkeitsprüfung in Bezug auf GV-Pflanzen eingeleitet und ein aktualisiertes Leitliniendokument zur Bewertung der Auswirkungen auf die Umwelt bereitgestellt.
Neben neuen, strengeren Anforderungen an die Datenerzeugung, Datenerhebung und Datenanalyse enthalten die Leitlinien auch einen überarbeiteten Abschnitt über die Beurteilung möglicher Auswirkungen auf Nichtzielorganismen.
Die EFSA hat die speziellen Bereiche, die bei der Bewertung der Auswirkungen einer GV-Pflanze auf die Umwelt berücksichtigt werden müssen, überprüft und aktualisiert. Hierzu gehören insbesondere die Persistenz und Invasivität der GV-Pflanze - unter Berücksichtigung der Genübertragung von Pflanze zu Pflanze -, die Wahrscheinlichkeit und die Folgen der Genübertragung von der Pflanze auf Mikroorganismen, die mögliche Resistenzentwicklung bei Zielschädlingen, die Auswirkungen der GV-Pflanze auf Nichtzielorganismen und die möglichen Auswirkungen der Anbau-, Pflanzenmanagement- und Ernteverfahren in Verbindung mit der GV-Pflanze. Besonderes Augenmerk wurde auch auf andere Umweltprozesse, die durch die GV-Pflanze beeinflusst werden könnten, sowie auf ihre Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier gelegt.
Das Leitliniendokument ist das Ergebnis zweijähriger Arbeiten. Die öffentliche Konsultation wird sich insgesamt auf einen Zeitraum von acht Wochen bis zum 25. April 2010 erstrecken. TW
01.03.2010: Zweite Reihe von Gutachten zu gesundheitsbezogenen Angaben
Die EFSA hat eine zweite Reihe von Gutachten zur Liste gesundheitsbezogener Angaben über „allgemeine Funktionen“ veröffentlicht, die zuvor von den EU-Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission zusammengestellt worden war. Wissenschaftliche Sachverständige des EFSA-Gremiums für diätetische Produkte, Ernährung und Allergien haben alle eingereichten wissenschaftlichen Daten ausgewertet, mit denen die 416 Angaben untermauert werden sollten. Diese Gutachten sind an die Europäische Kommission und an die Mitgliedstaaten übermittelt worden, die letzten Endes darüber entscheiden, ob diese Angaben genehmigt werden oder nicht.
Die Bewertungen des Gremiums fielen positiv aus, wenn ausreichende wissenschaftliche Nachweise für gesundheitsbezogene Angaben vorlagen, wie etwa bei solchen, die sich auf Vitamine oder Mineralstoffe bezogen. Bei den meisten Angaben der zweiten Reihe gelangten die Sachverständigen aber zu ablehnenden Gutachten. Ursache hierfür war lait EFSA die mangelhafte Qualität der übermittelten Daten.
Dies ist die zweite Reihe von Gutachten zu gesundheitsbezogenen Angaben über „allgemeine Funktionen“, und das Gremium setzt seine Arbeit mit den restlichen Angaben auf der Liste fort. Je nach der endgültigen Zahl der eingegangenen Angaben wird die EFSA ihre Arbeit voraussichtlich bis 2011 zum Abschluss bringen können. TW
Gutachten des NDA-Gremiums gemäß Artikel 13...

18.02.2010: Sicherheit und Wirksamkeit antimikrobieller Substanzen
Das Gremium für Biologische Gefahren der EFSA hat ein überarbeitetes Leitliniendokument für die Einreichung von Anträgen für Substanzen, die zur Entfernung von mikrobieller Verunreinigung von Oberflächen von Lebensmitteln tierischen Ursprungs zur öffentlichen Konsultation bereitgestellt.
Das Leitliniendokument wurde gemeinsam vom BIOHAZ-Gremium und vom ehemaligen AFC-Gremium erstellt. Die Anleitung enthält Daten und Beispiele für Studiendesigns zur Beurteilung dieser Substanzen hinsichtlich ihrer Sicherheit für Verbraucher und die Umwelt sowie ihrer Wirksamkeit bei der Reduzierung des Ausmaßes der mikrobiellen Kontamination. Darüber hinaus zeigt sie auf, wie die Bewertung der möglichen Entwicklung von Resistenzen gegen antimikrobielle Wirkstoffe, die durch Dekontaminierungssubstanzen ausgelöst werden, durchzuführen ist. TW

07.02.2010: Aktuelles zu Bisphenol A
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit wird bis Anfang April nationale Sachverständige aus den EU-Mitgliedstaaten einladen, um über ihre aktuellen wissenschaftlichen Arbeiten über Bisphenol A (BPA) zu diskutieren. Bei dieser Sitzung wird die EFSA den Entwurf ihres Gutachtens zu BPA vorstellen, das zurzeit vom Wissenschaftlichen Gremium für Lebensmittelkontaktmaterialien (CEF-Gremium) ausgearbeitet BPAwird und mit dessen Verabschiedung im Mai 2010 gerechnet wird.Das Treffen wird Mitgliedstaaten ermöglichen, mit diesbezüglich relevanten Arbeiten, die auf nationaler Ebene durchgeführt wurden, zur Unterstützung des Gutachtens beizutragen. Mitglieder des EFSA-Beirats wurden gebeten, nationale Sachverständige zu ernennen, die zusammen mit Mitgliedern der BPA-Arbeitsgruppe des CEF-Gremiums an der Sitzung teilnehmen sollen.
Die EFSA hat wissenschaftliche Gutachten zu BPA im Januar 2007 und im Juli 2008 veröffentlicht. Im Oktober 2009 wurde die EFSA von der Europäischen Kommission erneut ersucht, die Relevanz einer neuen Studie über mögliche Auswirkungen von BPA auf die neurologische Entwicklung zu bewerten und, wenn nötig, die aktuelle tolerierbare tägliche Aufnahmemenge (TDI) entsprechend anzupassen. TW


21.01.2010: Nährwertkennzeichnung wird gut verstanden
Die Nährwertinformation auf Lebensmittelverpackungen ist für die Verbraucher kein Buch mit sieben Siegeln. Sie interessieren sich dafür und verstehen sie auch gut. Dies erklärte Prof. Dr. Matthias Horst, Hauptgeschäftsführer des Bundes für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL) und der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE) im Ausstellungsbereich „Nährwertinformation verstehen" auf der Internationalen Woche in Berlin anlässlich des gestrigen Pressegesprächs der Spitzenverbände. Im direkten Kontakt mit den Konsumenten erläutern dort BLL und BVE das Engagement der Lebensmittelwirtschaft in Sachen Nährwertkennzeichnung. Allerdings, so Horst, kenne ein Teil der Messebesucher noch nicht einmal die Grundlagen der Ernährung. So sei einigen beispielsweise nicht klar, wozu Nährstoffe notwendig sind.
Vor zwei Jahren hatte das Marktforschungsinstitut GfK ermittelt, dass zwei Drittel der Lebensmittel eine Nährwertkennzeichnung tragen. Dieser Anteil ist mittlerweile gestiegen, obwohl die Hersteller gesetzlich nicht zu einer Nährwertkennzeichnung verpflichtet sind, bis auf wenige Ausnahmen, wie zum Beispiel im Rahmen der Kennzeichnung diätetischer Lebensmittel. TW
12.01.2010:
Die EFSA veröffentlicht die ersten vier Gutachten zu Raucharomen
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat die ersten einer Reihe von wissenschaftlichen Gutachten zu Aromastoffprodukten veröffentlicht. Diese Aromastoffprodukte werden Lebensmitteln zugesetzt, um ihnen ein sogenanntes „Raucharoma“ zu verleihen. Das CEF-Gremium der EFSA ist zu dem Ergebnis gelangt, dass bezüglich des Aromastoffprodukts „Smoke Concentrate 809045“ keine Sicherheitsbedenken bestehen, hat jedoch Sicherheitsbedenken bezüglich der Verwendung von zwei Aromastoffprodukten - „Unismoke“ und „Zesti Smoke Code 10“ - geäußert. Diese Erkenntnisse beruhen auf den in einem gesonderten Gutachten veröffentlichten Einschätzungen bezüglich der Exposition gegenüber sämtlichen Raucharomen, die in der Europäischen Union verwendet werden (lesen Sie mehr dazu hier...).
Klaus-Dieter Jany, der Vorsitzende des CEF-Gremiums, erläutert: „In Bezug auf ‚Unismoke’ und ‚Zesti Smoke Code 10’ ist das Gremium zu der Schlussfolgerung gelangt, dass die Sicherheitsmargen zwischen der geschätzten Exposition gegenüber den beiden Aromastoffprodukten und dem Aufnahmemengelevel, oberhalb dessen diese Aromastoffprodukte gesundheitsschädliche Wirkungen verursachen können, unzureichend sind. Hinsichtlich der zu ‚Smoke Concentrate 809045’ bestehenden Sicherheitsmargen ist das Gremium allerdings zu dem Ergebnis gekommen, dass diese groß genug sind. In allen drei Fällen hat das Gremium befunden, dass die Studien in ausreichendem Maße Bedenken hinsichtlich etwaiger Genotoxizität, d.h. Bedenken im Hinblick auf mögliche Schädigungen von genetischem Zellmaterial, ausräumen konnten.“ TW

04.01.2010: “What’s new on Novel Food” – 13. Wissenschaftliches Kolloquium der EFSA
Wissenschaftler der EFSA haben am 19. und 20. November ein Kolloquium mit internationalen Experten organisiert, um darüber zu diskutieren, welche wissenschaftlichen Informationen für die Antragstellung zur Zulassung neuartiger Lebensmittel und neuartiger Lebensmittelzutaten in der Europäischen Union benötigt werden. Im Vorfeld der Überarbeitung der Novel-Food-Verordnung wird die EFSA durch die Europäische Kommission ersucht werden, die bisherigen, vom ehemaligen Wissenschaftlichen Ausschuss „Lebensmittel“ (SCF) erarbeiteten wissenschaftlichen und technischen Leitlinien für Antragsteller, die neuartige Lebensmittel in der EU in Verkehr bringen möchten, auf den neuesten Stand zu bringen.
Am Kolloquium nahmen rund 100 internationale Experten für Sicherheitsbewertungen und Zulassungsangelegenheiten, Lebensmittelhersteller und andere am Thema „Neuartige Lebensmittel“ Interessierte aus 24 Ländern, darunter auch aus den USA, Peru und Neuseeland, teil. Die Diskussionen zur Bewertung neuartiger Lebensmittel konzentrierten sich besonders auf die Geschichte der sicheren Verwendung traditioneller Lebensmittel aus Nicht-EU-Ländern, die in der EU als „neuartig“ angesehen werden würden, die Aufnahmebewertung sowie die Toxikologie und Allergenität neuartiger Lebensmittel. Die Teilnehmer besprachen auch das Thema Nanotechnologien und dabei besonders die Anforderungen an die Daten, die einzureichen wären, um die Unbedenklichkeit neuartiger Lebensmittel zu belegen, bei deren Herstellung Nanotechnologien zum Einsatz kommen.
Die Teilnehmer diskutierten darüber hinaus die Datenanforderungen zum Beweisder Sicherheit traditioneller Lebensmittel, die zwar in Drittländern verzehrt werden, in der EU aber noch nicht eingeführt werden. Außerdem wurden die Anforderungen an eine Datenbank zum Lebensmittelverzehr, die für eine Bewertung der Lebensmittelaufnahme in der EU erforderlich ist, betrachtet sowie verschiedene Arten toxikologischer Tests und das Problem der fehlenden Daten zur Sicherheit von Lebensmitteln, die Nanopartikel enthalten. Das Ergebnis des Treffens wird in einem Bericht zusammengefasst, der auf der EFSA-Website veröffentlicht wird. TW
ec.europa.eu/food/food/biotechnology/novelfood/index_en.htm

30.12.2009: Leitliniendokument zur Erhebung nationaler Daten über den Lebensmittelverzehr
EFSA veröffnet Leitliniendokument zur Erhebung nationaler Daten über den Lebensmittelverzehr Die EFSA hat ein Leitliniendokument herausgegeben, das die Methoden und Verfahren zum Gegenstand hat, die beim Erheben nationaler Daten über den Lebensmittelverzehr anzuwenden sind. Dieses Dokument trägt auf europäischer Ebene zur Harmonisierung der Datenerhebungen auf dem Gebiet der Nahrungsaufnahme bei. Die Veröffentlichung stellt einen ersten bedeutenden Schritt zur Vorbereitung einer paneuropäischen Studie zum Lebensmittelkonsum mit dem Titel „Wie ernährt sich Europa?“ („EU-Menü“) dar, die dem Vorschlag der EFSA zufolge im Jahr 2011 veröffentlicht werden soll. TW
General principles for the collection of national food consumption data in the view of a pan-European dietary survey


30.12.2009: Modellprojekt des Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamts Berlin-Pankow
In einem Modellprojekt veröffentlicht das Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Berlin-Pankow seit einigen Monaten unter Berufung auf das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) eine Positiv- und Negativliste im Internet. Auf dieser Liste finden sich auf solche Betriebe die - laut Behörde - gegen das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch sowie die mitgeltenden Rechtsvorschriften und gegen Rechtsakte der Europäischen Union (EU) verstoßen haben. Die veröffentlichten Verstöße erfüllen mindestens den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit. Die Negativliste enthält u.a. den Namen und die Adresse von hygieneauffälligen Betrieben, das Datum der zuletzt durchgeführten Kontrolle, die festgestellten Mängel sowie zu Beweiszwecken von den Kontrolleuren erstellte Fotos.
Der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e.V. (BLL) hat dazu ein Positionspapier (mehr dazu hier...) veröffentlicht, in dem eine Begründung zu finden ist, warum die Negativliste laut BLL nicht mit den gesetzlichen Vorgaben des VIG zu vereinbaren ist. TW
www.berlin.de/ba-pankow/verwaltung/ordnung/smiley.html

25.11.2009: EU veröffentlicht Register mit HealthClaims
Die Europäische Kommission hat das von der Health Claims Verordnung vorgesehene Register mit zugelassenen und abgewiesenen Health Claims veröffentlicht. TW

Zugelassene Claims:
ec.europa.eu/food/food/labellingnutrition/claims/community_register/authorised_health_claims_en.htm

Abgelehnte Claims:
ec.europa.eu/food/food/labellingnutrition/claims/community_register/rejected_health_claims_en.htm

18.11.2009: EFSA aktualisiert Empfehlungen zur Sicherheit von Lebensmittelfarben
Nach Prüfung aller verfügbaren Daten hat das Wissenschaftliche Gremium für Zusatzstoffe der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, das ANS-Gremium, die zulässigen täglichen Aufnahmemengen (ADI) für die künstlichen Lebensmittelfarbstoffe "Chinolingelb" (E104), "Gelborange S" (E110) und "Cochenillerot A" (E124) herabgesetzt. Das Gremium geht davon aus, dass aufgrund dessen die Exposition von Erwachsenen und Kindern gegenüber diesen Farbstoffen diese neuen zulässigen täglichen Aufnahmemengen überschreiten kann.
Das Gremium ist ferner zu der Schlussfolgerung gelangt, dass auf Grundlage der zurzeit verfügbaren Daten die zulässigen täglichen Aufnahmemengen für drei weitere zu bewertende Farbstoffe - "Tartrazin" (E102), "Azorubin" (E122), "Allurarot AC" (E129) - nicht geändert werden müssen. Dem Gremium zufolge besteht nur bei Kindern, die große Mengen von Lebensmitteln und Getränken, welche Azorubin oder Allurarot AC enthalten, zu sich nehmen, die Möglichkeit, dass diese zulässigen täglichen Aufnahmemengen überschritten werden.
Die sechs vom Gremium neu bewerteten Farbstoffe werden bei verschiedenen Lebensmitteln eingesetzt, zu denen alkoholfreie Getränke, Backwaren und Nachspeisen gehören. Das Gremium ist zu dem Ergebnis gelangt, dass einer dieser Farbstoffe - Tartrazin - bei einem kleinen Teil der Bevölkerung Unverträglichkeitsreaktionen wie z.B. Hautirritationen hervorrufen kann. In bezug auf die anderen fünf Lebensmittelfarbstoffe (Chinolingelb, Gelborange S, Cochenillerot A, Azorubin und Allurarot AC) konnten aufgrund der begrenzten Zahl zur Verfügung stehender wissenschaftlicher Nachweise keine Schlussfolgerungen bezüglich eines möglichen Kausalzusammenhangs zwischen den Farbstoffen und Unverträglichkeitsreaktionen gezogen werden.
Die EFSA bewertet zurzeit die Sicherheit aller einzelnen Lebensmittelzusatzstoffe, die in der EU zur Verwendung zugelassen sind, und hat dabei zunächst mit der Prüfung der Lebensmittelfarbstoffe begonnen. Die Europäische Kommission hatte die EFSA gebeten, diese sechs Farbstoffe vorrangig zu behandeln, nachdem von der Southampton University (McCann et al.) im Jahr 2007 die sogenannte „Southampton study“ (Southampton-Studie) veröffentlicht worden war, in der eine Verbindung zwischen gewissen Kombinationen dieser Farbstoffe mit dem Konservierungsmittel Natriumbenzoat und dem Auftreten von Hyperaktivität bei Kindern aufgezeigt wird. TW

10.11.2009: EFSA-Anhörung zu Aromastoffen in Lebensmitteln
Das EFSA-Gremium für 'Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, Enzyme, Aromastoffe und Verarbeitungshilfsstoffe' (CEF) hat mit einer öffentlichen Anhörung zum Entwurf eines Leitliniendokuments zu Aromastoffen in Lebensmitteln begonnen. In diesem Dokument wird detailliert angegeben, welche Daten durch die Industrie bereitgestellt werden sollten, damit die EFSA die Sicherheit neuer Aromastoffe bewerten kann.
In der Europäischen Union wird derzeit ein gemeinsames Zulassungsverfahren für neue Aromastoffe eingeführt, das auf Risikobewertungen der EFSA beruht. Bis dahin wird die EFSA die Sicherheitsbeurteilungen für ungefähr 2 800 Aromastoffe abgeschlossen haben, die sich bereits auf dem Markt befinden. Die Erfahrungen, welche die EFSA im Rahmen dieser Bewertungen gesammelt hat, sind in den Entwurf für das Leitliniendokument zu neuen Aromastoffen eingeflossen.
Alle Interessenvertreter und -gruppen - insbesondere zukünftige Antragsteller - können bis zum 7. Dezember 2009 auf der EFSA-Website ihre Anmerkungen und Hinweise zum Entwurf des Leitliniendokuments hinterlassen. Die endgültige Fertigstellung der Leitlinien, bei der die im Rahmen der öffentlichen Anhörung eingegangenen Anmerkungen und Hinweise berücksichtigt werden, ist für Anfang 2010 geplant. TW
www.efsa.europa.eu/EFSA/efsa_locale-1178620753824_1211902971427.htm

27.10.2009: Neue Stoffe, die zu besonderen Ernährungszwecken zugesetzt werden dürfen
Die europäische Verordnung 953/2009/EG regelt Stoffe, die Lebensmitteln für eine besondere Ernährung zu besonderen Ernährungszwecken zugefügt werden dürfen. Durch die neue Verordnung werden die bisher im Anhang der Richtlinie 2001/15/EG aufgeführten Stoffe um folgende Verbindungen ergänzt:

D-alpha-Tocopheryl-Polyethylanglycol-1000-Succinat (TPGS); Menachinon; Calcium-L-methylfolat; Calciumsulfat; Calciumbisglycinat; Calciumcitratmalat; Calciummalat; Calcium-L-Pidolat; Magnesium-L-asparat;, Magnesiumbisglycinat; Magnesium-L-Pidolat; Magnesiumkalciumcitrat; Eisenbisglycinat; Eisen-L-Pidolat; Zinkbisglycinat; Magnesiumkaliumcitrat; Selen-Hefe; Natriumborat; Borsäure; L-Serin; L-Arginin; L-Asparat; L-Lysin; L-Asparat; L-Lysin; L-Glutamat; N-Acetyl-L-Cystein; N-Acetyl-L-Methionin; L-Carnetin-L-Tartrat

Die Richtlinie 2001/15/EG und die Richtlinie 2004/6/EG werden mit Wirkung vom 31.12.2009 aufgehoben. TW

27.10.2009: Neubewertung bereits zugelassener Lebensmittelzusatzstoffe
Alle in der EU für Lebensmittel zugelassenen Zusatzstoffe sollen nochmals überprüft werden. Die EU-Kommission hat aus diesem Grund einen Entwurf für eine EG-Verordnung „betreffend die Neubewertung bereits zugelassener Lebensmittelzusatzstoffe“ vorgelegt. In Artikel 32 der neuen europäischen Zusatzstoffverordnung 1333/2008/EG ist vorgesehen, dass alle Lebensmittelzusatzstoffe, die vor dem 20.01.2009 zugelassen waren, vor der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) einer erneuten Risikobewertung unterzogen werden. Der Entwurf legt dazu Kriterien, das Verfahren und eine Reihenfolge fest. In Anhang I werden alle zu bewertenden Zusatzstoffe mit dem Jahr der letzten Bewertung durch den Wissenschaftlichen Lebensmittelausschuss bzw. durch die EFSA aufgelistet. In Anhang II findet sich ein Zeitplan für eine „Reevaluierung". TW


TITELTHEMA: Prozessanlagen
Wie für die meisten Hersteller von Maschinen und Anlagen für die Lebensmittelverarbeitung war auch für Tetra Pak Processing 2009 kein einfaches Jahr. Wie das Unternehmen in dem zurzeit schwierigen Umfeld aufgestellt ist, erläutert Geschäftsführer Bengt Norrgren.
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Neben dem klassischen Verfahrensschritt des Mischens ist es mit neuen Verfahen auch möglich, die in der Lebensmittelindustrie erforderlichen zusätzlichen Prozessschritte zu kombinieren. So können zum Beispiel arbeitsintensive Vormischungen entfallen.
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