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Urteile | Kurz beleuchtet

18.02.2010: VG Koblenz, Urteil vom 21.01. 2010, 1 K 1036/09.KO
Ein Unternehmen muss das Gewicht von Aprikosen-, Kirsch- oder Apfeltaschen, Mini-Berlinern, Butterhörnchen, Plunderhörnchen oder Schokocreme-Croissants auf teilweise durchsichtigen Fertigverpackungen angeben, wenn die Füllmenge mehr als 100 g beträgt. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz. Dem Urteil ging die Festellung des Landesamtes für Mess- und Eichwesen Rheinland-Pfalz voraus, dass auf Verpackungen von „ofenfrisch“ angebotenen Backwaren mit 3 bzw. 6 Stück die Anzahl der Gebäckstücke, nicht aber deren Gewicht angegeben war. TW
18.02.2010: VG Hamburg, Urteil vom 19.01.2010, Az. 4 K 3487/08
Beta-Carotin darf auf der Fertigpackung eines Nahrungsergänzungsmittels außerhalb des Zutatenverzeichnisses als Vitamin A bezeichnet werden.
30.12.2009:
OLG Düsseldorf, Urteil vom 01.09.2009, Az. I-20 U 142/08
Pflichtangaben für diätetische Lebensmittel sind in der Auslobung (Werbung) grundsätzlich nicht wettbewerbswidrig. So darf nach der Entscheidung des OLG zum Beispiel der Hinweis "zur diätetischen Behandlung von Osteoporose" für ein entsprechendes Präparat auch in der Werbung außerhalb des Produktetiketts erfolgen. Zur Rechtfertigung dieses Ergebnisses beruft sich das Gericht auf die Priorin-Entscheidung des BGH. TW
29.10.2009: BVerwG Leipzig, Urteil vom 25.06.09, Rechtssache 3 C 18.08
Angestrebt wurde eine Mineralwasseranerkennung für ein aus zwei Brunnen gewonnenes Mischwasser, von dehnen einer der Brunnen ein hochmineralisiertes Tiefenwasser liefert (25 Gramm gelöste Stoffe pro Liter). Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Entscheidung das Urteil eines Berufungsgerichts geändert und das Anliegen abgewiesen. Zur Begründung hat es ausgeführt, dass die Mineral- und Tafelwasserverordnung die 'Ursprünglichkeit und Natürlichkeit eines Mineralwassers' sicherstelle. Die Verordnung erlaube die Mischung von Wasser aus verschiedenen Quellen, verbiete aber bei einem natürlichen Mineralwasser die Beimischung von anderen Stoffen. Bei einem Mischwasser müsse folglich jedes Ausgangswasser Mineralwasserqualität haben, was bei Sole nicht der Fall sei. TW
26.10.2009: EuGH, Urteil vom 10.09.09, Rechtssache C-366/08
Konfitüre und Gehalt an Zusatzstoffen "Zuckerarm" nur bei spürbarer Verringerung des Zuckergehalts gegenüber dem Basisprodukt. Als „Konfitüre extra“ bezeichnete Erzeugnisse, deren Zuckergehalt 58 Prozent gegenüber dem Bezugswert von 60 Prozent beträgt, können nicht als zuckerarm angesehen werden. TW

26.10.2009: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.08.09, Az. 8 A 10579/09
Wein darf nicht als "bekömmlich" bezeichnet werden, weder auf dem Etikett noch in der Werbung. Nach der EU-Verordnung Nr. 1924/2006 (Health-Claims-Verordnung) dürfen alkoholische Getränke keine gesundheitsbezogenen Angaben tragen. Der Begriff „bekömmlich“ bringe im Zusammenhang mit Wein jedoch zum Ausdruck, dass er den Körper und seine Funktionen nicht belaste oder beeinträchtige. Darin liege eine gesundheitsbezogene Aussage, die über das allgemeine Wohlbefinden hinausgehe und damit nicht zulässig sei. TW


25.10.2009: BGH, Urteil vom 17.03.09, Az. VI ZR 176/08
Zur Produktsicherheit von Gebäck mit einer Kirschfüllung. Aus Sicht des Konsumenten kann bei einer aus Steinobst bestehenden Füllung eines Gebäckstücks nicht ganz ausgeschlossen werden, dass dieses in seltenen Fällen auch einmal einen Stein oder Teile davon enthält. TW

24.10.2009
: LG München I, Urteil vom 12.12.08, Az. 4 HK O 17977/08
Bewerbung eines Fruchtlikörs mit gesundheitsbezogenen Aussagen. Die gesundheitsbezogene Werbung für einen Fruchtlikör mit einem Alkoholgehalt von 32 Prozent verstößt gegen Art. 4 Abs. 3 der EG-Verordnung 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel, wonach Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Prozent keine gesundheitsbezogenen Angaben tragen dürfen. TW

TITELTHEMA: Prozessanlagen
Wie für die meisten Hersteller von Maschinen und Anlagen für die Lebensmittelverarbeitung war auch für Tetra Pak Processing 2009 kein einfaches Jahr. Wie das Unternehmen in dem zurzeit schwierigen Umfeld aufgestellt ist, erläutert Geschäftsführer Bengt Norrgren.
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Neben dem klassischen Verfahrensschritt des Mischens ist es mit neuen Verfahen auch möglich, die in der Lebensmittelindustrie erforderlichen zusätzlichen Prozessschritte zu kombinieren. So können zum Beispiel arbeitsintensive Vormischungen entfallen.
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