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Move Clean ist eine neue Hygienekleidung im Service-System von Mewa.
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In der Lebensmittelproduktion verwendete Arbeitskleidung muss hohe hygienische Anforderungen erfüllen.

TEXTILIEN IM SERVICEKREISLAUF

Verantwortliche in Produktion und Handel müssen dafür sorgen, dass die aktuellen Hygieneanforderungen für die Lebensmittelbranche umgesetzt werden. Wer die spezifische und zeitaufwändige Pflege der Mitarbeiterkleidung dabei aussparen möchte, kann diesen Bereich einem professionellen Textildienstleister überantworten.

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Neben der Produkt- und der Produktionshygiene gehört die Personalhygiene zu den europaweit geltenden HACCP-Richtlinien, die für alle innerhalb der EU gehandelten Waren verbindlich sind. Gerade in diesem Bereich können unter Hygienegesichtspunkten jedoch Schwachstellen verortet werden, auch bei der verwendeten Berufskleidung. Matthias Zoch, Leiter der Umwelt- und Verfahrenstechnik beim Textildienstleister Mewa, berichtet: „Manchmal ist gar nicht bekannt, dass auch von einem Textil eine Kontaminationsgefahr ausgehen kann. Zum Beispiel sind Lebensmittelreste auf einem Arbeitskittel ein potenzieller Nährboden für Bakterien und Pilzkulturen.“ Nach seiner Erfahrung sei in Lebensmittelbetrieben das interne Hygienemanagement in Bezug auf die Produktionsprozesse zwar in der Regel sehr stringent, die Pflege der Berufstextilien würde aber nicht immer sachgemäß durchgeführt. „Es ist wichtig, das Bewusstsein dafür zu schaffen, dass verschmutzte Textilien auch unhygienisch sind“, so Zoch.

Damit die Kleidung für den Arbeitsplatz in der Lebensmittelproduktion und im Handel hygienischen Anforderungen genügt, empfiehlt die Norm DIN 10524 eine professionelle Pflege. Dadurch ist gewährleistet, dass es weder beim Waschvorgang noch bei Handling und Transport zu unbeabsichtigten Kontaminierungen kommen kann. Als Textildienstleister arbeitet Mewa hierfür mit einem Hygienemanagement- und Kontrollsystem, bei dem die Kleidung einem speziellen Wasch- und Pflegeprozess unterzogen wird. Die Hygienekleidung im Service-System wird abgeholt, professionell gewaschen und anschließend wieder schrankfertig angeliefert. Der komplette Servicekreislauf unterliegt der Qualitätsnorm EN 14065 und garantiert damit einen sehr hohen Qualitätsstandard in der Textilhygiene. Diese Dienstleistung passt in jedes betriebliche HACCP-Konzept.

Hygienekleidung mindestens bei konstant 60 Grad waschen

Doch der gewünschte Hygienestatus ist nicht mit jeder Arbeitskleidung zu erreichen. Matthias Zoch: „Immer mehr Textilien sind farblich akzentuiert und bestehen aus Geweben, die nur bei 30 oder 40 Grad gewaschen werden können. Aber 40-Grad-Wäsche und Hygiene – das geht nicht zusammen. Selbst das Hinzufügen von Bioziden schafft bei diesen Waschtemperaturen keine verlässliche Keimfreiheit.“ Der Verfahrenstechniker empfiehlt deshalb Textilien, die mindestens bei konstant 60 Grad gewaschen werden können, und vorzugsweise in hellen Farben, damit hygienerelevante Verschmutzungen besser sichtbar sind. Move Clean etwa, die neue Hygienekleidung im Service-Angebot von Mewa, erfüllt nicht nur diese Anforderungen, sondern ist darüber hinaus sehr hautfreundlich und bequem zu tragen. Die Kollektion besteht aus Bundjacke und -hose sowie Latzhose und Kittel, jeweils mit und ohne Taschen. „Komfort hilft dabei, Hygienevorgaben einzuhalten“, sagt Zoch. „Können sich die Mitarbeitenden zum Beispiel jeden Tag bequeme und saubere Kleidung einfach aus dem Schrank nehmen und nach der Schicht in einen Schmutzwäsche-Behälter werfen, wird der Kleiderwechsel konsequenter durchgeführt.“

„Mit Move Clean reagieren wir auf Kundenanfragen nach einer unkomplizierten, aber trotzdem modischen Hygienekleidung“, erklärt Mark Weber, der bei Mewa die Produktentwicklung leitet. „Die Kollektion nutzt die Passformen unserer ebenfalls neuen Berufskleidung Move mit kleinen Abwandlungen wie beispielsweise verdeckten Taschen.“ Move Clean ist weiß, aus klassischem hautfreundlichem Mischgewebe gefertigt, blickdicht und bietet hohen Bewegungskomfort. Sie kann in sämtlichen Bereichen getragen werden, in denen Produkte aus hygienischen Gesichtspunkten geschützt werden müssen, also auch in Unternehmen, die Verpackungen für Lebensmittel herstellen.


Diesen Artikel finden Sie in LT 5/2023 auf den Seiten 50 und 51.

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