STRENGE PFAS-GRENZWERTE FÜR LEBENSMITTELVERPACKUNGEN
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Die EU-Verpackungsverordnung (VO (EU) 2025/40) löst die Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle ab. Neu sind darin die Grenzwerte für PFAS (per- und polyfluorierte Kohlenstoffverbindungen) in Verpackungen, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen sollen. Verschiedene PFAS werden bei Kartonverpackungen eingesetzt, die nicht durch die Feuchtigkeit des Lebensmittels aufgeweicht werden sollen.
Die Beschränkung von PFAS ist sehr weitreichend. Sie ist nicht auf einzelne Verbindungen begrenzt, sondern umfasst alle Verbindungen, auf die die PFAS-Kriterien zutreffen. Zudem sind die Grenzwerte extrem niedrig, was nach Einschätzung von Experten der Sachverständigenorganisation Dekra zu einem erheblichen Risiko für Grenzwertüberschreitungen durch Verschleppung und Spurenverunreinigungen führt: 25 ppb für einzelne Verbindungen, 250 ppb für die Summe einzeln identifizierter Verbindungen und 50 ppm Gesamtfluorgehalt als Summe für alle PFAS inklusive Polymere.
Darüber hinaus müssen Verpackungshersteller eine ganze Reihe von Anforderungen zur Abfallminimierung einhalten, beispielsweise Recyclingfähigkeit, Rezyklatgehalt, Minimierung von Verpackungen und Kennzeichnung. Diese Anforderungen treten schrittweise in den nächsten Jahren in Kraft. Außerdem müssen die Hersteller der Verpackungen ab dem Stichtag vor dem Inverkehrbringen das Konformitätsbewertungsverfahren der internen Fertigungskontrolle durchführen. Ein wesentliches Element davon ist die technische Dokumentation. Die Dekra unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung dieser Vorgaben.
