NEUERUNGEN IN DER EU-ÖKO-VERORDNUNG

Seit 2021 muss die neue Öko-Basisverordnung (VO 2018/848) angewendet werden. Welche Neuerungen das Bio-Recht bezüglich der Kennzeichnung von Bio-Lebensmitteln, Bio-Zutaten, Bio-Zusatzstoffen sowie Umgang mit Verstößen und Kontaminanten bringt und welche Anforderungen an die Öko-Kontrolle und die Überwachung gestellt werden, erfahren die Teilnehmer dieses Seminars.

Veranstaltungsort

Neumünster

Veranstalter

Lebensmittelinstitut KIN e.V.

Wasbeker Str. 324

24537 Neumünster

Tel.: 0 43 21 6 01-59

www.kin.de

zurück zur Kalender Übersicht
×