NEUERUNGEN IN DER EU-ÖKO-VERORDNUNG
Seit 2021 muss die neue Öko-Basisverordnung (VO 2018/848) angewendet werden. Welche Neuerungen das Bio-Recht bezüglich der Kennzeichnung von Bio-Lebensmitteln, Bio-Zutaten, Bio-Zusatzstoffen sowie Umgang mit Verstößen und Kontaminanten bringt und welche Anforderungen an die Öko-Kontrolle und die Überwachung gestellt werden, erfahren die Teilnehmer dieses Seminars.
Veranstaltungsort
Neumünster
Veranstalter
Lebensmittelinstitut KIN e.V.
Wasbeker Str. 324
24537 Neumünster
Tel.: 0 43 21 6 01-59